Hammer & Partner GmbH – Datenschutz

Erklärung zur Informationspflicht gemäß der EU-DSGVO und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018.

Wir bekennen uns seit jeher zum Schutz Ihrer persönlichen Daten und investieren dafür seit Jahren erhebliche finanzielle Mittel, damit die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen bei uns jederzeit auch dem letzten Stand der IT-Technik entsprechen.

Die nachfolgenden Erklärungen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, die wir für die Nutzer unserer Website nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet haben.

Die Materie ist zum gegenwärtigen Stichtag, an dem wir diese Informationen öffentlich machen, das ist der 22.5.2018, im Spannungsverhältnis zwischen EU- und nationalem Recht nach wie vor hoch komplex und selbst von Rechtsexperten nicht durchschaut. Dem Gesetzgeber war es offenbar nicht möglich, hier für Unternehmer leicht nachvollziehbare und mit kaufmännischer Vernunft anwendbare Rahmenbedingungen zu schaffen.

Grundlage der Bestimmungen ist die EU-DSGVO (eine EU-Verordnung, die in Österreich unter „Umgehung“ des dafür gewählten Österreichischen Parlaments unmittelbar Gesetzeskraft erlangt) und das vom Österreichischen Parlament zuletzt im Mai 2018 novellierte Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018. Die EU-Verordnung enthält verschiedene „Öffnungsklauseln“, die es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Aspekte des Datenschutzes auch im nationalen Alleingang zu regeln. Inwiefern sich die EU-DSGVO von der nationalen Regelung unterscheidet bzw. die nationale Regelung darin Deckung findet, können wir derzeit nicht beurteilen. Für uns gelten im Zweifelsfall nur die vom Österr. Parlament beschlossenen Regelungen.

Die Bestimmungen treten am 25.5.2018 in Kraft.

Die nachfolgenden Ausführungen sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, bloß eine Zusammenfassung der gesetzlichen Vorschriften. Trotz größter Sorgfalt unsererseits können unsere Zusammenfassungen falsch sein. Sie ersetzen Ihnen deshalb keinesfalls das Studium der originalen Rechtsvorschriften.

1. DATEN DES VERANTWORTLICHEN

Hammer & Partner Accounting Services GmbH

Office Wien: Kolbegasse 69
, A–1230 Wien
Office Oberwart: Röntgengasse 28, A-7400 Oberwart
Telefon: +43(0)664 88 39 73 57
E-Mail: office@hammer-partner.at
Internet: www.hammer-partner.at

Geschäftsführer: Mag. Thomas Hammer/Helga Schuh
Handelsgericht Wien
FN 407904i
UID-Nr.: ATU68419703

2. WEBSITE UND NEWSLETTER

2.1. Einwilligung

Mit der Nutzung der Website und/oder der Bestellung eines allfälligen Newsletters stimmen Sie der unter dieser Erklärung beschriebenen Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu. Änderungen an dieser Datenschutzerklärung werden direkt auf dieser Seite vorgenommen, sodass Sie immer darüber informiert sind, welche Daten Hammer & Partner speichert und nutzt.

2.2. Verwendung und Zweckbindung der Daten

Informationen sammeln wir zu folgendem Zweck:

2.2.1. IP-Adressen

IP-Adressen werden vom jeweiligen Web-Server erkannt und werden für Problemdiagnosen, Website-Verwaltung und demographische Informationen benötigt. Wenn Sie unsere Website besuchen, erkennen wir nur Ihren Domänennamen, nicht aber Ihre E-Mail-Adresse oder sonstige persönliche Daten. Wir sehen Ihre E-Mail-Adresse oder andere persönliche Daten nur dann, wenn Sie uns diese durch Ausfüllen eines Online-Formulars oder Senden einer E-Mail direkt bekannt geben.

2.2.2. Cookies

Cookies werden für personalisierte Inhalte, zur Vermeidung wiederholter Passworteingaben oder zur Anpassung des Informationsangebotes an das Benutzerverhalten verwendet.

2.2.3. E-Mail-Adressen

Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, kommunizieren wir mit Ihnen über E-Mail. Wir werden Ihre E-Mail-Adresse nicht an Dritte außerhalb unserer Unternehmensgruppe weitergeben. Wenn Sie keine E-Mails von uns mehr erhalten wollen, so können Sie diese jederzeit abbestellen. Bei der Versendung einer E-Mail an unser Unternehmen werden, je nach Einstellung Ihres E-Mail-Programmes, möglicherweise auch personenbezogene Daten mit übermittelt. Wir werden diese Daten ebenfalls vertraulich behandeln.

2.3. Links auf andere Websites

Unsere Website enthält ebenfalls Links auf andere Websites von Drittanbietern. Wir sind nicht verantwortlich für die Datenschutzvorkehrungen oder den Inhalt anderer Websites.

2.4. Newsletter und Opting-Out

Sie erhalten von uns möglicherweise in regelmäßigen Abständen Newsletter per E-Mail, wenn Sie diese vorher kostenlos abonniert haben, um über aktuelle Themen laufend informiert zu sein. Wenn Sie keine E-Mail-Nachrichten und keine Newsletter von uns mehr erhalten wollen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung widerrufen. Um aus der E-Mail-Liste entfernt zu werden, reicht eine E-Mail-Nachricht an office@hammer-partner.at aus.

2.5. Verwendung von Google Analytics

Diese Website benutzt derzeit Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet Cookies. Die durch die Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung der Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden – dies entspricht unserem derzeitigen Wissensstand – wahrscheinlich an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen wahrscheinlich dafür benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über Werbeaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um einseitig weitere mit der Websitenutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen wahrscheinlich an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google behauptet, soweit wir dies deren Nutzerbestimmungen entnehmen können, dass in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung gebracht werden. Ob dies so ist, können wir nicht überprüfen. Google behauptet, dass Sie die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern können. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor genannten Zweck einverstanden.

2.6. Verwendung von Google AdWords Remarketing

Diese Website verwendet derzeit Google AdWords für Werbezwecke. Google AdWords analysiert unsere Website, mit dem Zweck, die Besucher unserer Website via Remarketing-Kampagnen mit Online-Werbung zu einem späteren Zeitpunkt im Google-Werbenetzwerk anzusprechen. Zur Schaltung von Remarketing-Anzeigen verwenden Drittanbieter wie Google Cookies auf der Grundlage eines Besuchs der vorliegenden Website. Sie haben die Möglichkeit, die Verwendung von Cookies durch Google zu deaktivieren, indem Sie die Seite zur Deaktivierung von Google unter www.google.com/ads/preferences aufrufen.

3. DATENSCHUTZINFORMATIONEN – ALLGEMEIN

Wir speichern Daten für Zwecke der Auftragsanbahnung und -erfüllung und der weiteren Kundenbetreuung. Wir speichern darüber hinaus Daten aufgrund gesetzlicher Anforderungen.

3.1. Personenbezogene Daten und Verarbeitung

Wenn wir mit Ihnen, oder Sie mit uns, in Kontakt treten, speichern wir wahrscheinlich umfangreiche persönliche Daten, beispielsweise (nicht vollständige Aufzählung) Name, Firmenwortlaut, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, UID-Nummer, Firmenbuchnummer, Branchenzugehörigkeit, Kontaktpersonen, bei SEPA-Lastschriftmandaten: Bankdaten, Schriftverkehr, Kontaktherkunft, etc. Kommt keine Geschäftsbeziehung zustande, werden Ihre Daten zu Werbezwecken gespeichert, sofern Sie uns dazu ermächtigt haben. Die Bestellung eines Newsletters über diese Website oder per E-Mail bedeutet automatisch Ihre Ermächtigung zur Speicherung Ihrer Daten, die sie uns übermittelt haben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten bei uns löschen zu lassen, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

3.2. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte (z. B Banken, Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte im Anlassfall, Verwaltungsbehörden im Anlassfall, mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Provider (IT-Dienstleister), Versicherungen im Anlassfall und Auftragsdatenverarbeiter) erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist oder dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von uns verlangt wird. Diesbezüglich weisen wir auch auf die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen hin.

3.3. Geheimhaltung

Wir sind zur Geheimhaltung Ihrer Daten verpflichtet.

3.4. Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

Sofern zutreffend, werden von uns Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen mit den jeweiligen Dienstleistern oder Kunden abgeschlossen.

4. DATENSCHUTZINFORMATIONEN – BEWERBUNGEN

Wenn Sie sich bei uns um eine Stelle bewerben, erheben und speichern wir Ihre Daten zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.

4.1. Erhebung und Nutzung der Bewerberdaten

Wir erheben im Zuge der Bewerbung (online, per E-Mail, Post oder persönlich) personenbezogene Daten wie z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum bzw. Daten, die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben. Diese Daten werden ausschließlich für den Bewerbungsprozess verwendet und sind nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich.

4.2. Zustandekommen eines Dienstverhältnisses

Kommt ein Dienstverhältnis zustande, werden die im Zuge des Bewerbungsverfahrens gespeicherten Daten für vorvertragliche Maßnahmen verwendet (Vorbereitung Dienstvertrag).

4.3. Ihre Daten nach Ablauf des Bewerbungsprozesses

Nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens werden Sie über den Status Ihrer Bewerbung informiert. Im Falle eines negativen Verlaufs Ihrer Bewerbung werden Ihre Daten in Evidenz gehalten und Sie werden bei künftigen Jobangeboten, die Ihrem Bewerbungsprofil entsprechen, informiert. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.

5. IHRE GESETZLICHEN RECHTE

Ihre Rechte im Zusammenhang mit gegenständlicher Rechtsmaterie sind im 2. Abschnitt des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 geregelt. Nachfolgend finden Sie den Gesetzestext, soweit er uns zum Stichtag 22.5.2018 zugänglich war:


Rechte der betroffenen Person

Grundsätze

§ 42. (1)

Der Verantwortliche hat der betroffenen Person alle Informationen und Mitteilungen gemäß
§§ 43 bis 45, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in möglichst präziser, verständlicher und leicht
zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Die Informationen sind in
geeigneter Form, im Falle eines Antrags nach Möglichkeit in der gleichen Form wie der Antrag, zu
übermitteln.

(2) Der Verantwortliche hat den betroffenen Personen die Ausübung der ihnen gemäß §§ 43 bis 45
zustehenden Rechte zu erleichtern.

(3) Der Verantwortliche hat die betroffene Person unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu
setzen, wie mit ihrem Antrag verfahren wurde.

(4) Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die aufgrund eines Antrags
gemäß §§ 44 bis 45 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats
nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden,
wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der
Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über
eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung. Stellt die betroffene Person den
Antrag elektronisch, so ist sie nach Möglichkeit auf elektronischem Weg zu unterrichten, sofern sie nichts
anderes angibt.

(5) Wird der Verantwortliche auf den Antrag der betroffenen Person hin nicht tätig, so unterrichtet er
die betroffene Person ohne Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des
Antrags über die Gründe hierfür und über die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde
einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.

(6) Informationen gemäß § 43 sowie alle Mitteilungen und Maßnahmen gemäß den §§ 44 und 45
werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei offenkundig unbegründeten oder — insbesondere im
Fall von häufiger Wiederholung — exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der
Verantwortliche entweder
1. ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder
die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder
2. sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
Der Verantwortliche hat den Nachweis für den offenkundig unbegründeten oder exzessiven Charakter des
Antrags zu erbringen.

(7) Der Verantwortliche kann zur Bestätigung der Identität der Person, die einen Antrag gemäß § 44
oder § 45 gestellt hat, erforderliche zusätzliche Informationen verlangen.

(8) In den Fällen der §§ 43 Abs. 4, 44 Abs. 3 und 45 Abs. 4 ist die betroffene Person berechtigt, eine
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der bezüglichen Einschränkung ihrer Rechte durch die
Datenschutzbehörde zu verlangen. Der Verantwortliche hat die betroffene Person über dieses Recht zu
unterrichten.

(9) Wird das in Abs. 8 genannte Recht ausgeübt, hat die Datenschutzbehörde die betroffene Person
zumindest darüber zu unterrichten, dass alle erforderlichen Prüfungen oder eine Überprüfung durch die
Datenschutzbehörde erfolgt sind. Die Datenschutzbehörde hat zudem die betroffene Person über ihr Recht
zu unterrichten, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben.
Information der betroffenen Person.

§ 43. (1)

Der Verantwortliche hat der betroffenen Person zumindest die folgenden Informationen zur
Verfügung zu stellen:

1. den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen,
2. gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten,
3. die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
4. das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde sowie deren Kontaktdaten,
5. das Bestehen eines Rechts auf Auskunft und Berichtigung oder Löschung personenbezogener
Daten und Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person
durch den Verantwortlichen.
20 von 31 322/ME XXV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
www.parlament.gv.at
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(2) Zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Informationen hat der Verantwortliche der betroffenen
Person in besonderen Fällen die folgenden zusätzlichen Informationen zu erteilen, um die Ausübung der
Rechte der betroffenen Person zu ermöglichen:
1. die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
2. die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht
möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
3. gegebenenfalls die Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, auch der
Empfänger in Drittländern oder in internationalen Organisationen,
4. erforderlichenfalls weitere Informationen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten
ohne Wissen der betroffenen Person erhoben werden.

(3) Im Fall der Erhebung der personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person müssen der
betroffenen Person die Informationen nach den Vorgaben des Abs. 1 und 2 zum Zeitpunkt der Erhebung
vorliegen. In allen übrigen Fällen findet Art. 14 Abs. 3 DSGVO Anwendung. Die Information gemäß
Abs. 1 und 2 kann entfallen, wenn die Daten nicht durch Befragung des Betroffenen, sondern durch
Übermittlung von Daten aus anderen Aufgabengebieten desselben Verantwortlichen oder aus
Anwendungen anderer Verantwortlicher ermittelt und die Datenverarbeitung durch Gesetz vorgesehen ist.

(4) Die Unterrichtung der betroffenen Person gemäß Abs. 3 kann unterbleiben, soweit und solange
dies im Einzelfall unbedingt erforderlich und verhältnismäßig ist
1. zur Gewährleistung, dass die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von
Straftaten oder die Strafvollstreckung nicht beeinträchtigt werden, insbesondere durch die
Behinderung behördlicher oder gerichtlicher Untersuchungen, Ermittlungen oder Verfahren,
2. zum Schutz der öffentlichen Sicherheit,
3. zum Schutz der nationalen Sicherheit,
4. zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich,
5. zum Schutz der militärischen Eigensicherung oder
6. zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

§ 44. (1)

Auskunftsrecht der betroffenen Person

Jede betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu
erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie das
Recht, Auskunft über personenbezogene Daten und zu folgenden Informationen zu erhalten:

1. die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage,
2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen
Daten offengelegt worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei
internationalen Organisationen,
4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder,
falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder
Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Person durch den
Verantwortlichen,
6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Datenschutzbehörde sowie deren Kontaktdaten und
7. Mitteilung zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, sowie alle
verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.

(2) Für die Auskünfte nach Abs. 1 gelten die Fristen gemäß Art. 12 DSGVO. Einschränkungen des
Auskunftsrechts sind nur unter den in § 43 Abs. 4 angeführten Voraussetzungen zulässig.

(3) Im Falle einer Nichterteilung der Auskunft gemäß Abs. 2 hat der Verantwortliche die betroffene
Person unverzüglich schriftlich über die Verweigerung oder die Einschränkung der Auskunft und die
Gründe hierfür zu unterrichten. Dies gilt nicht, wenn die Erteilung dieser Informationen einem der in § 43
Abs. 4 genannten Zwecke zuwiderliefe. Der Verantwortliche hat die betroffene Person über die
Möglichkeit zu unterrichten, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen.

(4) Der Verantwortliche hat die Gründe für die Entscheidung über die Nichterteilung der Auskunft
gemäß Abs. 2 zu dokumentieren. Diese Angaben sind der Datenschutzbehörde zur Verfügung zu stellen.

(5) In dem Umfang, in dem eine Datenverarbeitung für eine betroffene Person hinsichtlich der zu ihr
verarbeiteten Daten von Gesetzes wegen einsehbar ist, hat diese das Recht auf Auskunft nach Maßgabe
der das Einsichtsrecht vorsehenden Bestimmungen.
Für das Verfahren der Einsichtnahme (einschließlich
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www.parlament.gv.at
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deren Verweigerung) gelten die näheren Regelungen des Gesetzes, das das Einsichtsrecht vorsieht. In
Abs. 1 genannte Bestandteile einer Auskunft, die vom Einsichtsrecht nicht umfasst sind, können dennoch
nach diesem Bundesgesetz geltend gemacht werden.
Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und auf Einschränkung der
Verarbeitung

§ 45. (1)

Jede betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung
sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten sowie die Vervollständigung unvollständiger
personenbezogener Daten zu verlangen. Die Berichtigung oder Vervollständigung kann
erforderlichenfalls mittels einer ergänzenden Erklärung erfolgen, soweit eine nachträgliche Änderung mit
dem Dokumentationszweck unvereinbar ist. Der Beweis der Richtigkeit der Daten obliegt dem
Verantwortlichen, soweit die personenbezogenen Daten nicht ausschließlich aufgrund von Angaben der
betroffenen Person ermittelt wurden.

(2) Der Verantwortliche hat personenbezogene Daten aus eigenem oder über Antrag der betroffenen
Person unverzüglich zu löschen, wenn
1. die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise
verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
2. die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder
3. die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
erforderlich ist.

(3) Anstatt die personenbezogenen Daten zu löschen, kann der Verantwortliche deren Verarbeitung
einschränken, wenn
1. die betroffene Person die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreitet und die Richtigkeit
oder Unrichtigkeit nicht festgestellt werden kann, oder
2. die personenbezogenen Daten für Beweiszwecke im Rahmen der Wahrnehmung einer ihm
gesetzlich übertragenen Aufgabe weiter aufbewahrt werden müssen.
Im Falle einer Einschränkung gemäß Z 1 hat der Verantwortliche die betroffene Person vor einer
Aufhebung der Einschränkung zu unterrichten.

(4) Der Verantwortliche hat die betroffene Person schriftlich über eine Verweigerung der
Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung und
über die Gründe für die Verweigerung zu unterrichten. Der Verantwortliche hat die betroffene Person
über die Möglichkeit zu unterrichten, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen.

(5) Der Verantwortliche hat die Berichtigung von unrichtigen personenbezogenen Daten der
zuständigen Behörde, von der die unrichtigen personenbezogenen Daten stammen, mitzuteilen.

(6) In Fällen der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß Abs. 1 bis 3
hat der Verantwortliche alle Empfänger der betroffenen personenbezogenen Daten in Kenntnis zu setzen.
Die Empfänger sind verpflichtet, die ihrer Verantwortung unterliegenden personenbezogenen Daten
unverzüglich zu berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken.

(7) Art. 12 DSGVO findet sinngemäß Anwendung.